Mit dem neuen Jahr gibt es immer wieder neue Informationen zu unseren Maßnahmen bezüglich Corona. Bitte lesen Sie alles sorgfältig durch!

Informationen zu einzelnen Jahrgängen finden Sie wie gewohnt in den untergeordneten Rubriken links.

Schreiben der Ministerin Frau Prien 1.7.22

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20220630_Schreiben_SuS_Eltern.pdf
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05.05.22 Der neue Absonderungserlass

 

 

Das Gesundheitsministerium hat einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht, der ab heute gilt und durch die Kreise und kreisfreien Städten mit entsprechenden Allgemeinverfügungen umgesetzt werden muss. Sie finden das Dokument unter diesem Link:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html

 

 Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:

 

„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“

 

Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. Bitte beachten Sie das im Umgang mit allen Schulangehörigen. Als weitere Regelungen für den Bereich der Schulen beachten Sie bitte den Hygieneleitfaden unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html . Eine gesonderte Verordnung für den Bereich der Schulen gibt es im Übrigen nicht.

 

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 des Landes Schleswig-Holstein

 

Quarantäne-Schaubild nicht mehr aktuell

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220215_Quarantäne_Schaubild_NEU.pdf
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Elternbrief vom 31.3.22

 

 

 

 „Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg.“

 

Mahatma Gandhi (1869-1948)

 

Liebe Eltern,

 

Mahatma Gandhi war der geistige und politische Anführer der indischen Unabhängigkeitsbewegung und setzte in diesem Prozess trotz persönlicher politischer Ziele grundsätzlich auf Gewaltlosigkeit und Frieden: eine Situation, die wir alle wieder herbeiwünschen und insbesondere zur Osterzeit sehnlichst erhoffen.

 

Die Osterferien stehen nun kurz vor der Tür und schon folgen Informationen für „die Zeit danach“.

 

Wie wird Schule nach den Osterferien (voraussichtlich) ablaufen? Alle gültigen Informationen finden Sie in meinen letzten Elternbriefen.

 

Kurz zugefasst:

 

-          Es wird in Schulen aus Gründen des neuen Infektionsschutzgesetzes und der neuen
      Schulen-Coronaverordnung keine Anordnung der Maskenpflicht mehr geben.

 

     -           Alle weiteren bekannten Hygienemaßnahmen (Lüften, Handhygiene etc.) sollen
       aufrechterhalten werden.

 

Die Maskenpflicht hat sich während der Corona-Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Deshalb ist es ab dem 19. April 2022 auch weiterhin möglich, in der Schule im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

In erster Linie wird von jeder und jedem Einzelnen eigenverantwortliches, umsichtiges und rücksichtsvolles Handeln erwartet und vorausgesetzt, um das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen.

 

Bitte tragen Sie auch zum Ende der nun beginnenden Osterferien zu einem sicheren Start in den Unterricht bei, indem Sie sich und Ihre Kinder am letzten Tag der Osterferien oder unmittelbar vor Schulbeginn am Diensttagmorgen freiwillig testen.

 

Ab dem 19. April 2022 besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich zuhause zu testen. Es empfiehlt sich besonders dann zu testen, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptomen (siehe Schnupfenplan auf der Schulhomepage). Diese Strategie verfolgt die Zielsetzung: Weg vom anlasslosen Testen aller am Schulleben Beteiligter, hin zu einem Testen aus konkretem Grund. Gerne stellen wir Ihrem Kind am ersten Schultag wieder ein 5er Paket Selbsttests (für 2,5 Wochen) zur Verfügung.

 

Mit diesen Informationen und Aussichten wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern frohe Ostertage, erholsame Osterferien, eine schöne Zeit und baldigen Frieden!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 17.03.22

 

 „Das bessere Teil der Tapferkeit ist - Besonnenheit.“

 

William Shakespeare (1565 – 1616)

 

Liebe Eltern,

 

William Shakespeare war als englischer Dramatiker, Lyriker und Schauspieler nicht nur für seine humorvollen Komödien weltbekannt, sondern auch für seine schaurigen Tragödien, die zu den bedeutendsten Bühnenstücken der Weltliteratur zählen.

 

Die Hauptcharaktere in Shakespeares Werken verhielten sich sowohl in lustiger als auch in tragischer Hinsicht häufig sehr unbesonnen, jedoch gehen wir davon aus, dass den neuen Entscheidungen der Landesregierung Besonnenheit zugrunde liegt, basierend auf dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes ab dem 20. März 2022.

 

Mit der Zielsetzung, endlich die Corona-Pandemie hinter uns zu lassen und nach fast zwei Jahren zur „Normalität“ zurückzukehren, lauten die ministeriellen Entscheidungen wie folgt:

 

1. Regelungen vom 21. März 2022 bis 2. April 2022

 

In einer ersten Phase vom 21. März 2022 bis zum Beginn der Osterferien am 2. April 2022 wird weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen gelten.

 

Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Teilnahme an regelmäßigen Tests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die wöchentlichen Tests werden zudem von drei auf wieder zwei Testungen reduziert. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt, sondern werden von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den an Schulen tätigen Personen eigenverantwortlich zu Hause durchgeführt. Hierfür geben die Schulen am Ende dieser Woche die erforderlichen Tests in Packungen mit fünf Einzeltests mit. Damit sollen zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, am Ende der Osterferien. Die Durchführung der Tests ist keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule, so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss.

 

2. Regelungen vom 3. April 2022 bis 29. April 2022

 

Nach den Osterferien gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen. Tests können von den Schülerinnen und Schülern weiterhin freiwillig in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere, wenn es einen entsprechenden Anlass gibt.

 

Wichtig ist: Es können weiterhin freiwillig Masken getragen werden. Die Entscheidung darüber obliegt jeder einzelnen Person.

 

Ab 19. April 2022 besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zuhause zu testen. Hiervon soll vor allem Gebrauch gemacht werden, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome (Schnupfenplan; siehe Schulhomepage). Die dafür benötigten Tests werden in Verpackungseinheiten à fünf Einzeltests am 19. April 2022 von den Schulen ausgegeben.

 

Trotz spürbar höherer Infektionszahlen und erschwerter Unterrichtssituationen verlaufen die Schultage an der GemS Harksheide nach wie vor relativ „normal“. Das schulinterne Hygienekonzept scheint durch das besonnene und nachsichtige Wirken aller Beteiligten noch immer sehr gut zu funktionieren. Das ist sehr erfreulich!

 

Auf ein weiteres Thema möchte ich aus aktuellem Anlass zu sprechen kommen: Der Krieg in der Ukraine. Selbstverständlich haben wir in allen Klassen dieses furchtbare Vergehen altersgerecht thematisiert und auf einer Aktionswand im Forum können Ihre Kinder ihre Gedanken, Wünsche und auch Ängste zu jeder Zeit zum Ausdruck bringen. In welcher Form der Krieg in der Ukraine unser Schulleben zukünftig noch weitergehend beeinflussen wird, bleibt abzuwarten (Aufnahme von ukrainischen Kindern, Sporthalle als Beherbergungsort für Flüchtlinge etc.). Die Schulgemeinschaft ist natürlich sehr gerne bereit, unterstützende Beiträge zu leisten, um die Situation der Flüchtlinge nachhaltig zu verbessern. Diese allgemeine Hilfsbereitschaft wird getragen durch unsere gemeinsame Sehnsucht nach Frieden!

 

Mit diesen Informationen und Tatsachen, die noch vor kurzer Zeit undenkbar erschienen, wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern eine schöne Restwoche sowie ein baldiges erholsames Wochenende!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 20.2.22

 

„Normalität war nie mein Ziel.“

 

Oscar Wilde

 

Liebe Eltern,

 

Oscar Wilde war ein berühmter irischer Schriftsteller, der als Lyriker, Romanautor und Dramatiker zu einem der bekanntesten und gleichzeitig umstrittensten Künstler im äußerst konservativen viktorianischen Großbritannien zählte. Er war berühmt für seine Sprachgewandtheit und sein extravakantes Auftreten. Als Skandalautor und „Dandy“ wollte er nie „normal“ sein, sondern seine „normalen“ Zuschauer und Leser in seinen Werken scharf kritisieren, ohne dass diese es bewusst wahrnahmen.

 

Obwohl Oscar Wilde zweifelslos eine faszinierende Persönlichkeit darstellte, würden sich in der heutigen Corona-Zeit vermutlich viele Menschen über Normalität und „normal sein“ freuen, um endlich die Corona-Pandemie hinter sich zu lassen und nach fast zwei Jahren zur Normalität zurückzukehren.

 

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Informationen aus dem Bildungsministerium als positive Zeichen zu betrachten, ohne selbstverständlich die notwendige Vernunft, Vorsicht und Wichtigkeit des Infektionsschutzes außer Acht zu lassen. 

 

1. Schrittweise Rückkehr zu einem schulischen Normalbetrieb

 

Für die Schulen werden die Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen stufenweise zurückgeführt. Der Fahrplan für Schulen sieht drei Schritte vor:

 

· Ab 3. März 2022 entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schulleben mit Ausnahme von Masken- und Testpflicht. Schon heute gilt, dass Arbeitsgemeinschaften unter den geltenden Hygienebedingungen wieder stattfinden können.

 

· Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.

 

· Spätestens am 1. April 2022 endet die Maskenpflicht in den Schulen. Die genauen Regeln wird das Bildungsministerium in den nächsten Wochen mitteilen. So wie beispielsweise die Maskenpflicht auch schon früher entfallen könnte, gilt generell, dass die weiteren Schritte unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Pandemiegeschehens erfolgen.

 

2. Neuer Absonderungserlass

 

Das Gesundheitsministerium hat den sog. Absonderungserlass mit Wirkung zum 16. Februar 2022 geändert. Wichtig ist, dass nun für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich wieder durch einen PCR-Test erfolgen soll. Ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 zertifizierter Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation reicht nun nicht mehr aus. Ist der PCR-Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht. Die 5-tägige Testpflicht gemäß § 7 Abs. 8 Schulen-Coronaverordnung nach einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- und Betreuungsgruppe entfällt, falls der nach dem Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist. Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler, die nicht infiziert sind, dass sie sich nicht grundsätzlich in Absonderung begeben müssen.

 

Nach diesem vielversprechenden Ausblick in Richtung „schulischer Normalität“ wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein ruhiges, erholsames Wochenende, hoffentlich ohne Sturmschäden!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Ergänzungen zum Elternbrief vom 15.01.22

 

Wichtige Ergänzungen und Aktualisierungen zum Elternbrief vom 15. Januar 2022

 

 

 

Liebe Eltern,

 

erneut verändern sich die Vorgaben in kurzen Abständen und Sie erhalten wichtige Ergänzungen und Anpassungen zu meinem gestrigen Elternbrief, basierend auf einem aktuellen Schreiben des Ministeriums.

 

In eckigen Klammern [ ... ] finden Sie hilfreiche Ergänzungen von der Seite des Gesundheitsministeriums und meiner Person.

 

Das Bildungsministerium schreibt also:

 

Am 15. Januar 2022 tritt eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in Kraft:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-undverordnungen/vo-a-end-covid-19-schutzmassnahmen-ausnahmenv-undcoronavirus-einreisev.html

 

Zugleich hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) den sog. Absonderungserlass geändert und informiert unter diesem Link über die geltenden Regelungen:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2021/Corona/220114_VIII_Absonderungserlass.html

 

Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten (Quelle Staatskanzlei SH): Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen bis auf Weiteres folgende Veränderungen gegenüber den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:

 

• Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.

 

• Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren; [bitte informieren Sie auch uns als Schule darüber]. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS. [Eine Rückkehr in die Schule kann dann durch einen negativen Test erfolgen.]

 

• Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte [, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt], geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene [, deren Corona-Infektion weniger als drei Monate zurückliegt,] müssen [als Kontaktpersonen] jedoch gar nicht in Quarantäne. [Werden diese Menschen jedoch positiv getestet oder treten bei ihnen Symptome auf, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, müssen auch sie sich umgehend in Isolation begeben.]

 

• Wird dem Schulleiter ein durch einen PCR-Test bestätigter Infektionsfall bekannt, soll den Lerngruppen, mit denen die infizierte Person Kontakt hatte, ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung durch die Schule ausgehändigt werden. Das Schreiben erhalten die Schulen in den nächsten Tagen.

 

• Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Isolation von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest oder PCR-Test am siebten Tag.

 

• Wer seine Quarantäne oder Isolation vorzeitig beenden möchte, benötigt dafür mindestens ein negatives Testergebnis einer zertifizierten Stelle, etwa eines Testzentrums oder einer Teststation. Unbeobachtete Selbsttests, die zum Beispiel zu Hause gemacht werden, sind nicht zulässig. Für den Besuch der Teststation darf die Absonderung kurzzeitig verlassen werden.

 

Was heißt das nun alles für die Schülerinnen und Schüler? Hier eine einfache Zusammenfassung:

 

Es gibt keine 14tägige Quarantäne-Pflicht mehr. Ist man infiziert, muss man 7 Tage zuhause bleiben und kann dann mit einen negativen Schnelltest zurückkommen. Ist man nur Kontaktperson, passiert nichts, es sei denn, dass man die Schutzregeln nicht eingehalten hat; dann geht man auch in Quarantäne und kann sich nach 5 Tagen freitesten. Ist man geboostert, „frisch“ doppelt geimpft, ein geimpfter Genesener oder „frisch“ genesen, muss man als Kontaktperson jedoch gar nicht in Quarantäne, sofern man nicht positiv getestet wird oder Symptome auftreten. Diese Regeln gelten auch für die jetzt „außer Gefecht gesetzten“ Personen. Ich bitte also alle Betroffenen, verantwortungsvoll die 7-, 5- oder 0-Tage-Regelung in die aktuellen Quarantäne-Angaben einzuberechnen. Wer alle weiteren Quarantäneregeln kennenlernen will und Spaß an Schemata hat, kann sich gerne das angehängte Schaubild ansehen. 

 

Es gibt jetzt noch ein weiteres wichtiges Thema: Die dreifachen Testungen in der Schule (bzw. zuhause) werden bis in den März fortgeführt. Und noch wichtiger: Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.

 

Nach diesen erneuten umfangreichen Informationen und Regelanpassungen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende sowie einen schönen Wochenstart in die zweite Schulwoche!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

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Elternbrief vom 15.01.22

 

„Bevor man handelt, muss man sich Regeln für sein Handeln machen.“

 

Jean-Jacques Rousseau

 

Liebe Eltern,

 

und wieder erhält das Spiel `Schule´ neue Spielregeln, die unser Handeln in der Schule und im Unterricht beeinflussen. Lassen Sie mich aufgrund ihrer Vielzahl und Komplexität sofort unmittelbar auf diese neuen Regeln im schulischen Kontext zu sprechen kommen:

 

1. Quarantäne und Isolation

 

Bei einem PCR-positiv getesteten Kind zählen die unmittelbaren Sitznachbarinnen und Sitznachbarn im Unterrichtsraum als enge Kontaktpersonen. Erfährt die Schule von einem PCR-positiv getesteten Kind, informiert sie die Lerngruppen, mit denen das infizierte Kind innerhalb der letzten drei Tage Kontakt hatte. Die Kontaktpersonen begeben sich dann aufgrund der Vorgaben der Gesundheitsbehörden eigenverantwortlich in Absonderung. Sie gehen unter Beachtung der Quarantänevorgaben auf dem schnellst möglichen Weg nach Hause oder werden von den Eltern bzw. von ihnen beauftragten Personen abgeholt. Selbstverständlich werden die Eltern der Kontaktpersonen sofort informiert und das weitere Vorgehen wird besprochen.

 

Für Kontaktpersonen in Schulen gelten die allgemeinen Absonderungsverpflichtungen, d.h. enge Kontaktpersonen zu einer PCR-positiv getesteten Person begeben sich eigenverantwortlich für 10 Tage in häusliche Quarantäne, unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante bei der Indexperson. Dies erfolgt üblicherweise in der eigenen Häuslichkeit. Außerdem sollten bekannte enge Kontaktpersonen eigenständig informiert werden, so dass diese Personen ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht nachkommen können.

 

Die Quarantäne endet automatisch nach 10 Tagen, wenn sich keine Infektion ergeben hat bzw. Symptome vorliegen. Die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt stellt in diesem Zusammenhang inzwischen die Ausnahme dar und spielt somit keine Rolle.

 

2. Quarantäne- und Isolationszeiten

 

Es gibt eine (dringend notwendig erscheinende) Vereinfachung des Quarantänemanagements sowie verkürzte Quarantäne- und Isolationsfristen auf Bundes-, Landes- und Schulebene. Lassen Sie mich diese kurz zusammenfassen:

 

- Sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen (ohne Symptome) müssen für 10 Tage in Quarantäne/Isolation und werden aus dieser automatisch entlassen.

 

- Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte (< 3 Monate), geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene (< 3 Monate), jeweils ohne Symptome, müssen nicht in Quarantäne.

 

- Sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen (ohne Symptome) können sich nach 7 Tagen mit einem PCR- oder (professionellen) Schnelltest „freitesten“.

 

- Schülerinnen und Schüler (als Kontaktpersonen ohne Symptome) können sich bereits nach 5 Tagen mit einem PCR- oder (professionellen) Schnelltest „freitesten“.

 

Leider ist die Kontaktnachverfolgung sowie die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Segeberg aufgrund der Fokussierung auf den Schutz der vulnerablen Gruppen auf ein Minimum beschränkt worden. Das erschwert natürlich das schulische Handeln!

 

3. Selbsttests

 

Die Testfrequenz mit drei Selbsttests pro Woche wird voraussichtlich bis Mitte März 2022 fortgesetzt. Es gelten die bekannten Bedingungen und Vorgehensweisen.

 

Zukünftig müssen sich vermutlich auch geimpfte und genesene Personen testen bzw. einen negativen Testnachweis vorlegen. Nähere Informationen folgen. 

 

4. Informationsveranstaltung

 

Die Informationsveranstaltung der Gemeinschaftsschule Harksheide am 12. Februar 2022 in Form eines Tages der offenen Tür wird aus den bekannten coronabedingten Gründen nicht möglich bzw. umsetzbar sein. Dennoch möchten wir an diesem Tag im Rahmen eines Informationsvormittags unsere Schule zwischen 9:00 und 11:00 Uhr interessierten Eltern und Kindern „live“ vorstellen. Konkrete Durchführungsdetails befinden sich zurzeit in Planung (Kleingruppen, feste Laufwege etc.) und werden Ihnen zeitnah mitgeteilt. Bereits heute sind auf unserer Schulhomepage zahlreiche Informationen und Illustrationen zu unserer Schule und unserem Schulprogramm zu finden („Lernen Sie unsere Schule kennen“).

 

Abschließend möchte ich mit Bedauern anmerken, dass uns leider einige der neuen Spielregeln erst verspätet erreichen und somit erst zeitlich verzögert umgesetzt werden können. Das tut mir leid, liegt aber nicht in meinem Verantwortungsbereich. Zum Glück werden diese Regellücken mitunter durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat geschlossen und wichtige Informationen ausgetauscht. Das ist sehr gewinnbringend und hilfreich! Vielen Dank!

 

Nach dieser umfangreichen Informations- und Regelflut wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende sowie einen schönen Wochenstart in die zweite Schulwoche!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

 

Zusatz zum Elternbrief vom 6. Januar 2022

 

 

 

Liebe Eltern,

 

anbei zwei weitere Informationen, die aus meiner Sicht für Sie wichtig und interessant sein könnten:

 

1. Testpflicht

 

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich mit Wirkung vom 17- Januar 2022) wird die Testpflicht auch auf geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler ausgeweitet. Ausdrücklich werden aber schon alle Geimpften und Genesenen gebeten, in der ersten Schulwoche freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

 

2. Außerunterrichtliche Angebote (Ganztagsangebote)

 

Außerunterrichtliche Angebote wie z.B. jahrgangsübergreifende AGs am Nachmittag sollen in den ersten beiden Schulwochen (bis zum 23. Januar 2022) ausgesetzt werden, um die Zahl lerngruppenübergreifender Kontakte zu beschränken. Jedoch werden alle Ganztagsangebote, die sich auf einen Jahrgang (= Kohorte) beschränken wie z.B. Betreuung oder Nachhilfekurse wie gewohnt stattfinden!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 6.1.22

 

„Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“

 

Aristoteles

 

 

 

Liebe Eltern,

 

ich wünsche Ihnen sowie Ihren Familien und Kindern ein frohes, zuversichtliches und gesundes neues Jahr 2022!

 

Vermutlich erwarten Sie zum Schulstart nach den Weihnachtsferien aufgrund der aktuellen Corona-Situation mit der Omikron-Variante einen langen Elternbrief mit zahlreichen neuen ministeriellen Vorgaben?!

 

Trotz einer inzwischen aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung sowie einer neuen Schulen-Coronaverordnung bleibt im schulischen Kontext jedoch eigentlich alles grundsätzlich wie gehabt!

 

Unsere Schul-Segel in Form von schulinternen Infektionsschutz- und Hygieneregeln sind nach wie vor gültig, wobei wir mit unserem Hygienekonzept bisher ja auch sehr gut gefahren sind und dem Corona-Wind standgehalten haben. Aufgrund des verantwortungsvollen Verhaltens aller Beteiligten, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitglieder des Schulteams, hat in diesem Schuljahr bisher zu (fast) 100% Präsenzunterricht stattfinden können, worüber wir alle sehr froh und dankbar sind.

 

Nun ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten der Schulgemeinschaft am Jahresanfang sofort wieder an diese Schutz- und Verhaltensregeln erinnern und sie auch weiterhin sorgfältig und zuverlässig beachten und einhalten.

 

Aus diesem Grund wird am ersten Schultag die Wichtigkeit dieser Regeln noch einmal in allen Klassen und Lerngruppen thematisiert.

 

Die Selbsttests werden uns wohl auch noch eine längere Zeit begleiten und auch in diesem Zusammenhang gelten grundsätzlich die bekannten Vorgaben, jedoch mit einer vorübergehenden zusätzlichen Schutzmaßnahme. Am ersten Schultag werden vor Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr Selbsttests angeboten und durchgeführt. Bis zum 23. Januar 2022 werden dann jede Woche drei Selbsttests durchgeführt, jeweils im ersten Unterrichtsblock (Montag – Mittwoch – Freitag).

 

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können nach wie vor selbst entscheiden, ob sie an diesen Selbsttests teilnehmen, jedoch würde sich die Schulgemeinschaft über eine kollektive Teilnahme an den Selbsttests sehr freuen.

 

Alternativ können negative Testergebnisse nach wie vor auch wie folgt nachgewiesen werden:

 

- Bescheinigung einer für die Abnahme des Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zuständigen Stelle

 

- Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests entsprechend der Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung (Selbstauskunft); für die Selbstauskunft ist das zur Verfügung gestellte Musterformular zu verwenden.

 

Sämtliche negativen Testergebnisse dürfen in der Zeit vom 10. bis zum 23. Januar 2022 nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

 

Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die bekannten Schritte eingeleitet und durchgeführt, die Sie in den vorherigen Elternbriefen nachlesen können.

 

Des Weiteren gelten in den ersten beiden Schulwochen folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen:

 

- keine Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes (Unterrichtsgänge, Ausflüge etc.)

 

- besondere Vorsicht im Sport- und Musikunterricht (kontaktlos, gesangsfrei, möglichst draußen etc.)

 

Nach diesen Informationen und überschaubaren Neuigkeiten wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Jahr 2022 sowie einen reibungslosen Schulbeginn, in der Hoffnung auf weniger stürmische Zeiten in der nahen Zukunft und die baldige Rückkehr zu mehr Normalität!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Weihnachtsschreiben von Frau Prien

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Weihnachtsschreiben von Frau Ministerin
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Elternbrief vom 03.12.21

 

„Ferientests“

 

                                                                                    Corona-Schulinformation 2021 - 051

 

Liebe Eltern,

 

wie bereits in den Herbstferien werden auch während der Weihnachtsferien in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, vor allem soweit sie in Schleswig-Holstein bleiben, dennoch an Freizeitaktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen (siehe Elternbrief 22.08.2021) unter für diesen Zeitraum angepassten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Weihnachtsferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft (siehe Elternbrief 18.09.2021). Bei Bedarf erhalten die Schülerinnen und Schüler auf formlosen Antrag bei der Schule von ihren Schulen fünf Selbsttests für die Ferienzeit. Bitte stellen Sie diesen Antrag bis zum 10.12.2021, damit genügend Selbsttests von der Gemeinschaftsschule Harksheide bestellt werden können.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne, besinnliche Adventszeit sowie große Vorfreude auf ein frohes Weihnachtsfest!

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 17.11.21

 

„Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel.“

 

                                                                                                                  Konrad Adenauer

 

Liebe Eltern,

 

bisher ist die Schulgemeinschaft der Gemeinschaftsschule Harksheide relativ „gut“ durch die Corona-Pandemie gekommen. Nur sehr wenige positive Fälle sind bisher im schulischen Kontext aufgetreten und haben nach meinem Kenntnisstand nicht zu schweren Krankheitsverläufen bzw. einer weiteren Verbreitung geführt. Einerseits können wir in diesem Zusammenhang von großem Glück sprechen, aber sicherlich hat auch das disziplinierte, rücksichtsvolle und umsichtige Verhalten aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitglieder des Schulteams) bezüglich der Umsetzung der schulischen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen einen wichtigen Beitrag zu dieser erfreulichen Situation geleistet.

 

Heute hat die Landesregierung bzw. die Bildungsministerin Karin Prien verkündet, dass voraussichtlich ab Montag, 22. November 2021, wieder Masken im gesamten Schulgebäude getragen werden müssen. Dieser Schritt zurück ist bedauerlich, erscheint jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sehr sinnvoll. Wir kehren also ab Montag wieder zurück zu den Vorgaben, die vor der „Lockerung der Maskenpflicht“ am 01.11.2021 gültig gewesen sind (siehe alte Elternbriefe).

 

Die voraussichtlichen wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen sind folgende:

 

1. Die Maskenplicht gilt ab Montag, 22.11.2021, wieder im gesamten Schulgebäude, d.h. auch am Sitzplatz. Die bekannten Ausnahmen (u.a. Sport, Mensa, Präsentationen) bleiben unter Beachtung des Abstandsgebots bestehen.

 

2. Die Testpflicht gilt weiter. Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler müssen sich zwei Mal pro Woche testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler sollen auch die Testangebote wahrnehmen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigte.

 

3. Bei einem bestätigten Fall in einer Lerngruppe wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage täglich getestet. Den genesenen und geimpften Schülerinnen und Schülern wird nach wie vor dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

 

4. Die rechtliche Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt zu Montag, 22.11.2021, mit Beginn der geänderten Schulen-Coronaverordnung; Bildungsministerin Karin Prien ruft jedoch dazu auf,             ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen.

 

Lassen Sie uns alle gemeinsam dazu beitragen, dass dieser nachvollziehbare Schritt zurück (zur Maskenpflicht im Schulgebäude) nur ein weiterer Schritt zum Ziel ist, zur baldigen Rückkehr zur Normalität.

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Weitere Ausführungen zum Elternbrief vom 27.0.21

 

 „Zu allem Großen ist der erste Schritt der Mut.“

 

Johann Wolfgang von Goethe

 

 Liebe Eltern,

 

in meinem letzten Elternbrief habe ich Ihnen in Kürze die wichtigsten Veränderungen im Schulalltag der Gemeinschaftsschule Harksheide ab Montag, 1. November 2021, mitgeteilt.

 

Sollten Sie Interesse an einigen weiterführenden Informationen und Details haben, lade ich Sie herzlich ein, diese Ausführungen zu lesen. Ansonsten belassen Sie es einfach bei den grundlegenden Fakten meines vorherigen Elternbriefes und überlassen die gewissenhafte Umsetzung der ministeriellen Entscheidungen uns. Ich kann Ihnen versichern, dass das Schulteam in enger Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern ihr Bestes geben werden, um erfolgreich diesen nächsten Schritt zurück zur Normalität, trotz einiger Bedenken, gemeinsam zu gehen.

 

Die Landesregierung und das Bildungsministerium haben nun nach Abwägung vieler Erkenntnisse folgende neue Regelungen zum Tragen der Masken ab dem 1. November 2021 getroffen:

 

1. Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) besteht ...

 

• … auf dem Schulhof und sonst im Freien.

 

• … für Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichtsraumes am eigenen Sitzplatz oder am konkreten Tätigkeitsort.

 

• … für Schülerinnen und Schüler in der Mensa am Sitzplatz.

 

• … beim Ausüben von Sport im Unterricht sowie im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten zu Bewegung und Sport.

 

• … für an Schulen tätige Personen an ihrem konkreten Tätigkeitsort.

 

• … für Teilnehmende der schulrechtlich vorgesehenen Gremien am eigenen Sitzplatz.

 

2. Eine Pflicht zum Tragen einer MNB (Maskenpflicht) verbleibt ...

 

• … auf den Gemein- und Begegnungsflächen in den Unterrichts- und sonstigen Schulräumen.

 

• Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die jeweils örtlichen Hygieneregeln (auch auf Hin- und Rückweg).

 

• Auf Schulwegen müssen Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen, soweit die geltende Corona-Bekämpfungsverordnung dies vorsieht.

 

3. Soweit das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben ist, kann die Maske freiwillig abgenommen oder getragen werden. Dies ist im Rahmen einer persönlichen Entscheidung vorgesehen. Die Schulleitung, die Lehrkräfte oder schulische Gremien sollen hierzu keine Empfehlung aussprechen.

 

4. Grundsätzlich werden die Selbtstestungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene zweimal pro Woche fortgeführt. Geimpfte und Genesene dürfen selbstverständlich auch diese Selbsttestangebote in Anspruch nehmen.

 

5. Tritt eine (eventuelle) Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler bzw. bei einer an Schule tätigen Person auf, so gilt eine erweiterte Masken-  und Testpflicht für alle Gruppenmitglieder der betroffenen Klasse, Lern- bzw. Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist. Voraussetzung für die im Folgenden dargestellten Maßnahmen ist, dass die von der Infektion betroffene Person an mindestens einem der zwei Schultage vor Durchführung des Tests (Datum der Testung) die Klasse, Lern- bzw. Betreuungsgruppe tatsächlich besucht hat.

 

• Die Feststellung des die Maskenpflicht auslösenden Infektionsfalles erfolgt als Ergebnis eines Selbsttests der infizierten Person in der Schule und/oder durch eine Mitteilung der Sorgeberechtigten oder des Gesundheitsamtes an die Schule.

 

• Für die selbst von der Infektion betroffenen Personen gilt weiterhin das bewährte Verfahren hinsichtlich der Absonderung (Quarantäne). Die Entscheidung trifft wie bisher das zuständige Gesundheitsamt.

 

• Für alle Mitglieder der Kontakt-Gruppe gilt, sobald die Schule vom positiven Ergebnis Kenntnis erlangt hat, unverzüglich die Maskenpflicht, die im Wesentlichen der noch bis 30. Oktober 2021 geltenden Pflicht entspricht. Das Gesundheitsamt wird in der Regel keine umfassenden Absonderungsanordnungen treffen.

 

• Ab dem Folgetag der Feststellung durch die Schule gilt für die Gruppenmitglieder für die folgenden fünf Schultage die erweiterte Maskenpflicht und eine tägliche Testpflicht (Dieser Testnachweis ist nur noch 24 Stunden gültig.), soweit sie nicht genesen oder geimpft sind.

 

• Wenn eine Schülerin oder ein Schüler also am Mittwoch positiv getestet wurde, werden die Tage Montag und Dienstag betrachtet. Die Pflicht gilt dann für fünf Schultage, also bis Mittwoch der folgenden Woche. Wird eine Schülerin oder ein Schüler am Mittwoch zum Beispiel durch einen Arzt getestet und die Schule erfährt erst am Donnerstag von dem positiven Ergebnis, werden trotzdem die Tage Montag und Dienstag betrachtet. Die Pflicht gilt dann aber dennoch für fünf Tage, gerechnet ab Donnerstag, also bis Donnerstag der Folgewoche.

 

• Wird der Infektionsfall durch einen Antigen-Selbsttest festgestellt, entfallen die erweiterte Masken- und tägliche Testpflicht für die Gruppenmitglieder unverzüglich, sofern das Testergebnis der betroffenen Person durch einen negativen PCR-Test widerlegt wird.

 

Diese nicht ganz unkomplizierten Reglungen und Vorgaben verfolgen das wünschenswerte Ziel, Infektionsketten möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Gleichzeitig mögen sie jedoch bei Ihnen den Eindruck erwecken, dass die neuen Regeln einerseits erfreulich und begrüßungswert, andererseits aber auch „mutig“ sind. Lassen Sie uns alle zuversichtlich die Umsetzung dieser neuen Vorgaben beobachten, umsichtig handeln und gemeinsam den Weg zur Normalität weitergehen. 

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 27.10.21

 

 „Zu allem Großen ist der erste Schritt der Mut.“

 

Johann Wolfgang von Goethe

 

Liebe Eltern,

 

gegenwärtig wäre das „Größte“ für viele Menschen und auch für mich persönlich wieder unter „normalen“ Bedingungen, sowohl privat als auch beruflich, agieren zu können. Notwendige Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen werden sicherlich noch für einige Zeit gewissenhaft beachtet werden müssen, jedoch erscheint die Vorfreude auf annährend „normale“ Verhältnisse bei allen Beteiligten riesengroß. Nun wird in der Schule ein weiterer Schritt in diese Richtung gegangen, die Lockerung der Maskenpflicht! Einerseits erscheint diese Maßnahme nachvollziehbar und wünschenswert, andererseits bedarf sie aber auch Zuversicht und Mut.

 

Die Landesregierung sagt in diesem Zusammenhang, dass ab Montag, 1. November 2021, in Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht am Sitzplatz entfallen wird. Dieses ist bisher nur im Freien (ohne Abstandsgebot) sowie beim Essen, Trinken, Testen und in einigen anderen schulischen Situationen (mit Abstandsgebot) zugelassen. Ansonsten wird auch zukünftig im Schulgebäude, z.B. in den Fluren und Sanitärräumen, nach wie vor eine strenge Maskenpflicht gelten.

 

Somit wird ein weiterer Schritt in Richtung „schulische Normalität“, wie bereits auch in vielen anderen Lebensbereichen, gegangen.

 

Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, werden für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Testen sowie die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht gelten.

 

Im Rahmen des schulischen Hygienekonzeptes werden wir in den folgenden Tagen überlegen, mit welchen Maßnahmen die angesprochenen ministeriellen Entscheidungen gekoppelt werden können. Es ist z.B. denkbar, dass zukünftig die Schülerinnen und Schüler wieder selbständig unter Beachtung der Maskenpflicht in die Pausen gehen bzw. von dort zum Unterrichtsraum zurückkommen dürfen. Die Lehrkräfte würden die Schülerinnen und Schüler nicht mehr „begleiten“ bzw. „abholen“ und somit wertvolle Unterrichtszeit einsparen.

 

Unsere abschließenden Entscheidungen werden wir den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitteilen.

 

Nach diesen wichtigen Informationen und Mitteilungen wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern eine schöne Restwoche, in der Hoffnung auf eine weiterhin positive Pandemieentwicklung in Schleswig-Holstein, weitere Lockerungsschritte sowie situativ angemessene „mutige“ Entscheidungen der Landesregierung. 

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

Elternbrief vom 18.9.21

 

„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“

                                                                                                                        Albert Einstein
 

Liebe Eltern,

 

in den letzten Wochen erscheint der Schulalltag an der Gemeinschaftsschule Harksheide zunehmend „normaler“, eingespielter und zukunftsorientierter. Das ist sehr erfreulich! Grundsätzlich sind auch keine gravierenden Neuigkeiten aus dem Schulleben zu verkünden, jedoch beinhalten die neuen Corona-Schulinformationen 2021 – 046 einige interessante News.

 

 

 

1. Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

 

 

 

Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben. Sie finden die Verordnung unter folgendem Link:

 

 

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

 

 

 

Für den Zeitraum nach den Ferien bis Ende Oktober 2021 wird es nach dem heutigen Stand voraussichtlich weiter bei den bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen bleiben. In den Schulen wird also auch weiterhin am bewährten, hohen Schutzstandard festgehalten, Lockerungen, wie sie nun im Freizeitbereich erfolgen, müssen vorsichtig erfolgen. Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass die Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen zum größeren Teil (noch) ungeimpft sind. Zum anderen besteht für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Pflicht, die Schule zu besuchen. Sie können sich also nicht wie etwa im Freizeitbereich dagegen entscheiden, die Schule zu besuchen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass die Schule angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz trifft. Auch müssten nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde bei gelockerten Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer auftretenden Infektion wesentlich mehr Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne. Dies würde wiederum für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.

 

Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.

 

 

 

2. Selbsttests in den Ferien

 

 

 

Die Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule (Schulbescheinigung) derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil gerade die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Einbußen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erleiden mussten. Viele von ihnen sind noch nicht geimpft oder können sich noch gar nicht impfen lassen und sollen dennoch in der nun ab 20. September 2021 vorgesehenen „3-G-Welt“ nicht benachteiligt werden.

 

Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, vor allem soweit sie in Schleswig-Holstein bleiben, dennoch unter vereinfachten Bedingungen an Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft.

 

Bei Veranstaltungen oder z.B. in Restaurants muss also die Schulbescheinigung vorgelegt werden. In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden. Das gilt für alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

 

Minderjährige Schülerinnen und Schüler können sich, weil für sie erst seit kurzem eine bzw. noch gar keine STIKO-Empfehlung zur Impfung besteht, auch weiterhin (für die 12- bis 17-Jährigen noch bis Ende November 2021) kostenlos in den Testzentren testen lassen.

 

In Bezug auf die Selbsttestungen gilt das, was auch im sonstigen Schulbetrieb gilt. Notwendig ist weiterhin, dass eine Sorgeberechtige bzw. ein Sorgeberechtigter bestätigt, dass die minderjährige Schülerin oder der minderjährige Schüler den Selbsttest durchgeführt hat. Diese Selbstauskunft ist mit einem Datum und einer Uhrzeit zu versehen.

 

Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter vorgelegt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, das Formular des Bildungsministeriums zu benutzen (siehe Anlage). Zwar steht in der Überschrift des Formulars „zur Abgabe in der Schule“, es soll in den Herbstferien aber auch zur Abgabe an anderen Stellen Verwendung finden. Sie finden das Formular auch unter folgendem Link:

 

 

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf? blob=publicationFile&v=1

 

 

Die entsprechenden Regelungen sind in der Corona-Bekämpfungsverordnung enthalten, so dass die Selbsttests von allen Stellen anerkannt werden müssen. Damit auch die Anbieter die Bestätigungen akzeptieren, werden noch entsprechende Informationen veröffentlicht werden.

 

Beachten Sie bitte, dass in anderen Bundesländern die Regelungen abweichen können.

 

Bei Bedarf (formloser Antrag genügt!) erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Gemeinschaftsschule Harksheide für die Ferienzeit unmittelbar vor Ferienbeginn  fünf Selbsttests. Die bereitgestellten Selbsttests sind nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.

 

 

 

3. Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen

 

 

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) hat den Quarantäneerlass (Erlass zum Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit) erneuert. Seit 13. September 2021 steht der Erlass unter folgendem Link zur Verfügung:

 

 

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210913_runderlass_absonderung.html

 

 

 

Die Regeln haben sich für Schleswig-Holstein nicht wesentlich geändert, da sie weitestgehend schon vorher dem zwischen den Gesundheitsministern nun Vereinbarten entsprachen. Im Einzelfall entscheidet weiterhin das Gesundheitsamt vor Ort. Entscheidend neu ist die Möglichkeit des „Freitestens“ nach fünf Tagen. Für Schule sind folgende Punkte besonders relevant:

 

 

 

- Eine Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen greift in der Regel nicht für geimpfte und genesene Personen nach Maßgabe der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (Ausnahme Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2), wenn sie keine Symptome zeigen.

 

- Die Erfahrungen während der bisherigen Wellen der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass Viruseinträge in Schulen üblicherweise nicht zu größeren Ausbrüchen führen und die Kinder nicht schwer erkranken. Daher werden Quarantänemaßnahmen auf die Infizierten fokussiert, um Infektionsketten auf diese Weise zu unterbrechen.

 

- Wenn für asymptomatische enge Kontaktpersonen im Bereich der Schulen dennoch eine Quarantäne angeordnet wird, kann diese (frühestens) nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Antigentests durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt aufgehoben werden.

 

 

 

Nach dieser umfangreichen Informationsflut wünsche Ich Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende, eine schöne Woche sowie erste erfreuende Gedanken an die Herbstferien in naher Zukunft.

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

 

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Anlage_Selbstauskunft_PoC-Antigentest (1
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Elternbrief vom 12.09.21

 

„Wer zuviel verlangt, wer sich am Verwickelten erfreut,

 

der ist den Verirrungen ausgesetzt.“

 

Johann Wolfgang von Goethe

 

Liebe Eltern,

 

seit sechs Wochen findet nun bereits wieder „normaler“ Schulunterricht statt und die klar definierten schulischen Infektionsschutz- und Hygieneregeln haben sich eingespielt und bewährt. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das umsichtige und verantwortungsvolle Verhalten aller Beteiligten (Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Ganztagsteam und Schulpersonal). Das zeigt, dass wir alle an einem Strang ziehen, um „sicheren“ Präsenzunterricht und ein „lebendiges“ Schulleben zu gewährleisten. Viel mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der Coronapandemie nicht erwarten bzw. verlangen (Zitat siehe oben). Selbst die drei Abschlussfahrten der 9. Klassen haben mit großem Erfolg und ohne (gravierende) Einschränkungen stattfinden können. Das freut mich insbesondere für die Schülerinnen und Schüler sehr.

 

Das zu erwartende Auftreten einzelner Verdachts- und Coronafälle in der Schule möchte ich nicht verschweigen, jedoch ist es bisher erfreulicherweise bei Einzelfällen geblieben.

 

Im Zusammenhang mit positiven Verdachts- und Coronafällen gibt es inzwischen neue Vorgaben:

 

1. Das Gesundheitsamt trifft nach wie vor alle offiziellen Entscheidungen!

 

2. Positiv getestete Personen erhalten eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt.

 

3. Enge Kontaktpersonen (z.B. direkte Sitznachbarn über einen längeren Zeitraum) erhalten eventuell auch eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt.

 

4. Alle anderen Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen in der Regel weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

5. Für einzelne Klassen können für eine gewisse Zeit besondere schulische präventive Maßnahmen durchgeführt werden: tägliche Testungen, Unterricht im Klassenverband, Pausen im Pausenbereich etc.

 

6. Personen in Quarantäne sollen sich zukünftig nach einigen Tagen „freitesten“ und wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können. In diesem Zusammenhang sind weitere Vorgaben zeitnah zu erwarten.

 

Eine weitere wichtige Information bezieht sich auf den zweiten Impftermin für impfwillige Schülerinnen und Schüler, der am 20. September 2021 ab 9:30 Uhr im Schulgebäude stattfinden wird.

 

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind folgende Unterlagen zu diesem Termin mitbringt:

 

1. Impfpass (falls vorhanden)

 

2. Ausweisdokument oder Krankenkassenkarte

 

3. ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen

 

4. ausgefüllter und unterschriebener Einwilligungsbogen

 

5. ausgefüllter und unterschriebener Aufklärungsbogen (nur falls Erstimpfung z.B. beim Hausarzt)

 

An diesem Impftermin können auch Erstimpfungen durchgeführt werden. Bitten denken Sie daran, dass in diesem Fall neben den oben genannten Dokumenten (siehe Anlage) der Aufklärungsbogen (siehe Anlage) zwingend ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden muss. Die zweite Impfung müssen die Impfwilligen dann allerdings selbst organisieren, z.B. in einer Arztpraxis.

 

Nun wünsche Ich Ihnen und Ihren Kindern ein schönes Wochenende mit viel Sonnenschein.

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

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Aufklärungsbogen neu.pdf
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Elternbrief vom 22.8.21

 

 „Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen.“

 

Pearl S. Buch

 

Liebe Eltern,

 

seit drei Wochen findet nun bereits wieder „normaler“ Schulunterricht statt, obwohl natürlich diese Form von Schulleben von der Normalität noch ein weites Stück entfernt ist. Dennoch haben sich die bekannten und neuen schulischen Infektionsschutz- und Hygieneregeln eingespielt und bewährt. Das zeigt, dass alle Beteiligten, Schüler*innen und Lehrkräfte, an einem Strang ziehen, um „sicheren“ Präsenzunterricht zu gewährleisten.

 

Dieser schulische Alltag ist vielleicht (noch) nicht wunderbar, aber durchaus erfreulich und gewinnbringend.

 

Seit dem 22.08.2021 gilt nun die neue Schulen-Coronaverordnung, die jedoch keine nennenswerten Änderungen mit sich bringt.

 

Jedoch möchte ich Sie auf ein neues Angebot aufmerksam machen:

 

Ab dem 23.08.2021 gelten unsere schulischen Selbsttests in der Regel als Testnachweis, die an verschiedenen Stellen erforderlich sind (z.B. gem. §5 Corona-BekämpfVO). Somit ist es möglich, dass sich Ihr (minderjähriges) Kind von uns eine Bescheinigung über die generelle Teilnahme am schulischen Testkonzept (gem. §8 Schulen-CoronaVO) ausstellen lässt. Drucken Sie diese bitte vorher aus (siehe Anlage) und tragen Sie die erforderlichen Daten ein (Name und Geburtsdatum). Im Schulsekretariat liegen auch einige Formulare aus. Anschließend unterschreibt die aufsichtführende Lehrkraft die Bescheinigung und die Schulsekretärin Frau Schaefer stempelt sie ab.

 

Die Bescheinigung soll nur einmal ausgestellt werden, bewahren Sie sie somit sorgfältig auf.

 

Nun wünsche Ich Ihnen und Ihren Kinder eine schöne, vielleicht sogar wunderbare Woche.

 

Viele Grüße und beste Gesundheit!

 

Rainer Bülck

 

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Elternbrief des Landes Schleswig-Holstein zur Impfung gegen COVID-19

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Neuer Elternbrief zur Impfung in der Sch
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Elternbrief vom 26.7.21

 Ohne Wenn und Aber bekenne ich mich zur Zuversicht im Denken und Handeln – wohl wissend, dass einem dabei Irrtümer und Widersprüche nicht erspart bleiben.“

 

Willy Brandt

 

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

 

sicherlich haben Sie / habt ihr die sechswöchigen Sommerferien genutzt, um sich / euch zu erholen, zu entspannen und den Akku wieder aufzuladen für das neue Schuljahr. J

 

Das Schuljahr 2019/2020 war teilweise, das Schuljahr 2020/2021 vollständig geprägt von der Coronapandemie und auch das neue Schuljahr 2021/2022 wird noch mit einigen coronabedingten Einflüssen versehen sein.

 

Trotz dieser Einschränkungen in Form von Infektionsschutz- und Hygieneregeln teile ich die Gedanken von unserem ehemaligen Bundeskanzler Willy Brandt, dass unser zukünftiges Denken und Handeln von Zuversicht, Hoffnung und Optimismus geprägt sein sollte, ohne jedoch notwendige Vorsicht und Achtsamkeit zu vernachlässigen.

 

Die Aufgabe der Landesregierung sowie der Schulen wird es sein, die Risiken im schulischen Kontext so klein und überschaubar wie möglich zu halten, um bald wieder zur vollständigen Normalität zurückkehren zu dürfen und zu können.

 

Sie können / Ihr könnt versichert sein, dass die Gemeinschaftsschule Harksheide diese Aufgabe sehr ernst nimmt und das Wohl der Schüler*innen, sowohl in gesundheitlicher als auch in schulischer Hinsicht, stets oberste Priorität hat.  

 

Nach diesen einleitenden Worten möchte ich nun systematisch darstellen, wie das neue Schuljahr 2021/2022 gemäß den aktuellen Vorgaben des Bildungsministeriums bis auf Weiteres ablaufen wird:

 

Alle Maßnahmen setzen weiterhin ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Schüler*innen voraus! Das letzte Schuljahr hat jedoch gezeigt, dass die Mehrheit der Schüler*innen bereit und in der Lage ist, äußerst verantwortungsvoll und umsichtig zu handeln. Es ist eine Freude gewesen, diese „Basiskompetenzen“ bei Ihren Kindern wahrzunehmen! J


1.
Der Schulunterricht und der Schulbetrieb finden weitgehend regulär statt. Es gibt einen „normalen“ Stundenplan mit „normalen“ Unterrichts- und Pausenzeiten. Alle Fächer werden unterrichtet und bewertet. In einigen Fächern (z.B. Sport, Musik) müssen teilweise noch alternative und kreative Wege beschritten werden.

 

2.
Der bekannte Schnupfenplan hat weiterhin Bestand und kann in der aktuellen ministeriellen Fassung auf der Schulhomepage nachgelesen werden, mit der Bitte um genaue Beachtung.

 

3.
Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, sogenannte OP-Masken, für alle Schüler*innen in den Innenräumen der Schule gemäß den aktuellen ministeriellen Vorgaben. Die Ausnahmeregelungen (Sport, Mensa, Vorträge etc.) werden mit den Schüler*innen noch einmal genau besprochen. Im Freien gilt diese Maskenpflicht nicht mehr, jedoch soll dort weiterhin bestmöglich Abstand gehalten werden.

 

4.
Es gilt weiterhin eine Testpflicht, d.h. alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, führen zweimal wöchentlich im Rahmen des Fachunterrichts, einen beaufsichtigten Selbsttest durch gemäß den aktuellen ministeriellen Vorgaben.
Für die Durchführung von Selbsttests benötigt die Schule zwingend die „Einverständniserklärung zur Selbsttestung in Schule“. Falls noch nicht geschehen, geben Sie diese bitte unbedingt Ihrem Kind am ersten Schultag unterschrieben mit (siehe Anlage 1).
Selbsttests können auch auf eigene Kosten im häuslichen Umfeld durchgeführt werden und müssen anschließend zwingend durch eine qualifizierte Selbstauskunft belegt werden (siehe Anlage 2). Dieser Selbsttest darf nicht länger als drei Tage zurückliegen.
Es ist ebenfalls möglich, eine Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test (z.B. Bürgertestzentrum, Arztpraxis, Apotheke) vorzulegen. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen.
Geimpfte und genesene Schüler*innen müssen bei Nachweis keinen weiteren negativen Testnachweis erbringen.
Sollte im Rahmen der schulischen Selbsttests ein Testergebnis positiv sein, gilt dieses Ergebnis als Verdachtsfall und die Eltern werden informiert, um alle weiteren verpflichtenden Schritte gemäß der gültigen Allgemeinverfügung in die Wege zu leiten (Häusliche Isolation, Kontaktaufnahme mit Hausarzt oder Telefonnummer 116117, PCR-Test etc.). Die Schülerin bzw. der Schüler wird unmittelbar nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt.
Auswirkungen auf den allgemeinen Schulbetrieb und Schulunterricht haben die Ergebnisse der Selbsttests zunächst nicht, es sei denn, das zuständige Gesundheitsamt trifft eine andere Entscheidung.

 

5.
Hygieneregeln zum Infektionsschutz
, d.h. die sogenannten AHA+L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken + Lüften) haben weiterhin höchste Priorität und werden noch einmal mit allen Schüler*innen intensiv besprochen. Zum Thema „RLT-Anlagen“ und „Mobile Raumluftreiniger“ können zum jetzigen Zeitpunkt von schulischer Seite leider keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

 

6.
Das Schuljahr 2021/2022 startet im echten Regelbetrieb - das Kohortenprinzip ist aufgehoben.
Eine Vermischung vieler Schüler*innen beim Ankommen, in den Pausen, beim Raumwechsel, im Mensabereich und beim Verlassen der Schule soll dennoch möglichst nicht stattfinden bzw. es soll, wenn möglich, ein Mindestabstand eingehalten werden.

 

Unser angepasstes schulinternes Hygienekonzept wirkt dieser Vermischung durch folgende Maßnahmen weiterhin entgegen bzw. unterstützt das bestmögliche Einhalten eines Mindestabstands:

 

- Eingang / Ausgang des Schulgebäudes

 

     - 5.-7. Jahrgang: Eingang Innenhof

 

     - 8.-10. Jahrgang: Eingang Vorhof (Haupteingang)

 

 
- Betreten / Verlassen des Schulgebäudes/-geländes

 

     - Betreten des Schulgebäudes: 7:45 – 8:00 Uhr

 

     - Die Schüler*innen gehen morgens direkt zum Klassenraum und warten auf die
       Lehrkräfte.

 

     - Die Schüler*innen verlassen das Schulgelände sofort am Ende des Schultages.

 

 
- Einbahnstraßensystem

 

     - Getrennte Eingänge und Ausgänge

 

     - Markierungen im Schulgebäude durch Absperrbänder, Holzbänke, Hütchen und
       Bodenpfeile

 

     - Grundidee des „Gehens in eine Richtung auf der rechten Seite“ (Gebot des
       „Rechtsverkehrs“)

 

 

- Die Lehrkräfte führen intensive Aufsicht unter Berücksichtigung der personellen
  Ressourcen

 

     - bei Ein- und Ausgängen zu Schulbeginn

 

     - in den Pausen

 

     - in der Mittagspause

 

 
- Die Schüler*innen warten vor dem ersten Unterrichtsblock im Klassenraum auf die 
  Lehrkräfte.

 

 
- Die Lehrkräfte bringen die Schüler*innen zum Pausenhof/Pausenbereich am Ende der
  Unterrichtsstunde und holen sie dort wieder ab zu Beginn der nächsten Unterrichtsstunde.

 

 
- Die Lehrkräfte bringen die Schüler*innen zum Ausgang des Schulgebäudes am Ende des
  Schultages.

 

 
- Die Schlecht-Wetter-Pausen (u.a. bei Regen, Sturm, Kälte) werden in den Klassenräumen
  verbracht und durch Lehrkräfte in den Fluren beaufsichtigt.

 

 
- Die Lehrkräfte lassen WC-Besuche nur im Unterricht zu, nicht jedoch in den kleinen
  Pausen, um unkontrolliertes Vermischen der Schüler*innen zu vermeiden.

 

 
- Die Kioskbetreiberin sucht in den Pausen die Schüler*innen in ihren Pausenbereichen auf
  und achtet beim Anstellen auf das Einhalten eines Mindestabstands.

 

 
- Der Kiosk- und Mensabetrieb wird auf der Grundlage eines schulinternen Hygiene- und
  Küchenkonzeptes durchgeführt.

 

     - Einbahnstraßensystem im Mensabereich durch Bodenpfeile

 

     - Festgelegte, jahrgangsbasierte Ausgabezeiten des Mittagsessens

 

     - Selbständiges Aufsuchen der Mensa in der Mittagpause aus den Pausenbereichen

 

     - Jahrgangstische

 

          - Die Schüler konsumieren ihr gekauftes oder mitgebrachtes Essen an ihren
            Jahrgangstischen unter Beachtung eines Mindestabstands.

 

          - Die Schüler reinigen ihre Jahrgangstische unter Verwendung der jahrgangseigenen
            Wischeimer und Wischtücher.

 

     - Intensive Lehrer- und Schüleraufsichten

 

     - Beaufsichtigte WC-Besuche während der Mittagspause


7.
Die Ganztagsbetreuung und der Ganztagsbetrieb (Lernzeit, Förderkurse, AGs etc.) finden mit Einschränkungen „normal“ statt.

8.
Wenn Schüler*innen oder Familienangehörige im Hausverband zur Risikogruppe mit einem klar erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören, muss ein Unterrichtsbefreiungsantrag über die Klassenleitung bei der Schulleitung gestellt und bewilligt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss ebenfalls  vorgelegt werden, um eine Befreiung vom Präsenzunterricht zu erwirken. In diesen Fällen wird Distanzunterricht mit verbindlichen Absprachen (Beschulungsvereinbarung) erteilt bzw. individuelle Maßnahmen ergriffen, die jedoch nicht den regulären Präsenzunterricht ersetzen können und längstens einen Monat andauern.
9.
Am Anfang des neuen Schuljahres stellen die Lehrkräfte in jeder Klasse und jedem Kurs den Lernstand der Schüler*innen fest und unterstützen alle Schüler*innen nach Kräften, um eventuelle Wissenslücken zu schließen. Schulinterne Maßnahmen tragen dazu bei, der besonderen coronabedingten Gesamtsituation angemessen Rechnung zu tragen sowie die individuellen Bedarfe der einzelnen Schüler*innen zu erkennen und zu fördern. In dieser Hinsicht sind u.a. die Umwandlung der eigenverantwortlichen Arbeitsstunden in lehrerangeleitete Workshops im ersten Schulhalbjahr sowie die terminliche Vorverlegung der Lernplankonferenzen vor die Herbstferien zu nennen.
10.
Im Rahmen des Projektes „Lernchancen-Sommers 2021“ haben sich über 100 Schüler*innen zu den Kursen angemeldet. Diese Zahl verdeutlicht, wie hoch der Bedarf, aber auch das Interesse der Schüler*innen und Eltern sind, zusätzliche schulische Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Leider konnten aus verschiedenen Gründen nicht alle Kurse wie geplant stattfinden. Das tut uns leid!
Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen ist ebenfalls von vielen Eltern und Schüler*innen dankbar angenommen und bereits gewinnbringend eingesetzt worden. Eine Fortsetzung dieser Angebote folgt im ersten Schulhalbjahr.
11.
Als Anlage finden Sie ein Merkblatt für Schüler*innen, die von Auslandsreisen zurückkehren, mit den geltenden Regelungen. Aus Rücksicht für die Schulgemeinschaft bitten wir um genaue Beachtung sowie die Einhaltung der geltenden Quarantänevorgaben (siehe Anlage 3). In diesem Zusammenhang haben wir jedoch eine weitere Bitte: Familien mit Schulkindern sollten sich in den letzten Tagen vor dem ersten Schultag testen lassen sowie bei Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und nicht zur Schule kommen.
12.
Am ersten Schultag (02.08.2021) begeben sich ab 7:45 Uhr alle Schüler*innen unter Beachtung der Abstandsregel durch die beiden Eingänge der Schule (siehe oben) direkt zu den Klassenräumen, wo sie von den Klassenleitungen ab 8:00 Uhr empfangen werden. Neue Schüler*innen versammeln sich unter Beachtung der Abstandsregel vor dem Haupteingang der Schule und werden dort von den Klassenleitungen um 8:00 Uhr abgeholt.

 

Nach diesen umfangreichen, aber wichtigen Informationen wünsche ich Ihnen und euch schöne und erholsame Restsommerferientage, im Sinne von Willy Brand viel Zuversicht, Rücksicht und Nachsicht sowie natürlich beste Gesundheit!

 

Liebe Grüße

 

Rainer Bülck

 

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Coronavirus - Schleswig-Holstein - Hinwe
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Schnupfenplan.pdf
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